Rufbereitschaft
Unsere Hebammenrufbereitschaft beinhaltet die gemeinsame Vorbereitung auf die Geburt mit Ihrer Hebamme Nicolle Scheibel-Hellfritsch. Zusätzlich bietet sie die Sicherheit, dass diese Hebamme auch bei der Entbindung tatsächlich dabei sein wird und zu jeder Tages- und Nachtzeit für Sie zur Verfügung steht.
Die Rufbereitschaft endet nach der Geburt des Kindes.
Die Hebammenrufbereitschaft gehört nicht zu gesetzlich vorgeschriebenen Leistungskatalog der
Krankenkassen. Einige Krankenkassen übernehmen sie dennoch anteilmäßig.
Wir erheben eine Rufbereitschaftsgebühr von 500,00 Euro.
Ab dem 01.06.2026 erhöht sich die Rufbereitschaftsgebühr auf 600,00 Euro.
Für Hausgeburten beträgt die Rufbereitschaftsgebühr 800,-€
Was bekomme ich für die Rufbereitschaft?
Die Rufbereitschaftspauschale sichert ab, dass Sie bei einer außerklinischen Geburt zwischen 37.bis 42.
Schwangerschaftswoche jederzeit absolut sicher sein können, dass die Hebamme, für die Sie sich
entschieden haben, Ihnen zur Seite steht.
Zu jeder Tages und Nachtzeit ist Sie für Sie erreichbar, sie kommt wenn die Geburt beginnt. Sie sind in
dieser wichtigen Situation nicht allein. Des weiteren spielt es keine Rolle, wie lange Sie die
Rufbereitschaft nutzen. Sie sind ab der 37. Schwangerschaftswoche bis zur Geburt sicher, dass Ihre
Hebamme jederzeit zur Verfügung steht.
Sollten Sie sich kurzfristig, nachdem die Phase der Rufbereitschaft bereits begonnen hat, umentscheiden
und beispielsweise statt der Geburtshausgeburt eine Klinikgeburt wünschen, so ist es aufgrund der
entstandenen Kosten nicht möglich, die Pauschale zu erstatten.
- Kinderbetreuung zur Geburt, ist derzeitig nicht im Geburtshaus möglich.
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